Dennis Lang
Stuttgart
Telefon: +49(0)711 966 89 36
Fax: +49(0)711 966 89 29
E-Mail: d.lang@grub-brugger.de
Erfahrung:
Dennis Lang ist Rechtsanwalt und Partner bei GRUB BRUGGER am Standort Stuttgart.
Dennis Lang berät Investoren und Family Offices sowie Mieter und Vermieter bei allen Themen des Immobilienwirtschaftsrechts. Er berät und gestaltet dabei überwiegend im gewerblichen Mietrecht sowie bei Immobilientransaktionen und Bauträgerthemen. Daneben verfügt Dennis Lang über eine breite Expertise bei der Restrukturierung von Filialportfolien und Filialisten in Krisensituationen.
Er berät ebenfalls Unternehmen sowie deren Organe und Gesellschafter bei allen insolvenzspezifischen Themen und Unternehmenstransaktionen vor und während Krisensituationen.
Darüber hinaus ist Dennis Lang erfahrener Prozessanwalt und führt insbesondere laufend Prozesse im Miet- und Immobilienbereich sowie im Bau- und Werkvertragsrecht.
Werdegang:
- 2008: Beginn der Tätigkeit bei GRUB BRUGGER
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
Veröffentlichungen:
- Insolvenzanfechtung und Gläubigerbenachteiligung – Welche Kriterien gelten für die Feststellung einer ausreichenden Insolvenzmasse?, ZIP 2020, 1650 gemeinsam mit Dr. Julius Beck
- Suhrkamp-Verlag – Rechtsmissbräuchlichkeit eines rechtmäßig eingeleiteten Insolvenzverfahrens?, NZI 2013, 953 gemeinsam mit Dr. Muschalle
- Haftung des Kommanditisten bei Inanspruchnahme durch Minderheitsgesellschafter nicht subsidiär gegenüber Haftung der Gesellschaft, GWR 2013, 316
- BGH: Behandlung eines kapitalersetzenden Darlehens in der Insolvenz bei Abtretung GWR 2013, 168
- BGH: Atypische stille Gesellschaftsbeteiligung, die Kommanditeinlage vergleichbar ist, ist in Insolvenz nachrangig, GWR 2012, 444.
- Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung neuerer BGH-Rechtsprechung, NZI 2012, 746-750.
- VOL-Vertrag: Sicherheitseinbehalt von 5% ohne Ablösemöglichkeit unwirksam!, IBR 2011, 212.
- Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Strafbare Untreue? IBR 2010, 142.
- Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Keine Untreue! - IBR 2010, 28.
- Keine Vermögensbetreuungspflicht bei ausschließlich vertraglich vereinbartem Gewährleistungseinbehalt, IBR 2009, 652.
Weitere Informationen:
- Mitglied im Anwaltverein Stuttgart e.V.
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
- Mitarbeiter beim jur. Repetitorium Hemmer 2006–2007
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht Prof. Dr. Dr. h.c. Jan Schröder 2006 - 2009
- Mitglied im "Forum Junge Insolvenzrechtler"
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Insolvenz und Sanierung"
Fachgebiete:
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Immobilientransaktionen
- Restrukturierung von Filialportfolien
- Insolvenzrecht
- Werkvertragsrecht
- Prozessführung
- Insolvenzverwaltung
- Unternehmensberatung
- Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprachen
Deutsch, Englisch