Auf dem Weg zur Sanierung: Die Eigenverwaltung als wirksames Instrument.

Stärkere Stellung des Managements im Insolvenzverfahren

Die Eigenverwaltung ist eine gerichtliche Sanierungsmaßnahme. Dieses auf das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zurückgehende Verfahren bildet ein wichtiges Instrument im Kanon des modernen Insolvenzrechts.

Als Alternative zu einem Regelinsolvenzverfahren kann ein Unternehmen oder ein Gläubigerausschuss bei Gericht die Eigenverwaltung beantragen.
Schnelles und geordnetes Handeln ist auch hier Erfolgskriterium: frühzeitige Antragsstellung und fundierte Begründung eröffnen die Möglichkeit des gesetzlichen Schutzes vor Vollstreckungen in das Unternehmensvermögen.

Gegebenenfalls übernehmen wir darüber hinaus auch als zusätzlicher Sanierungsgeschäftsführer oder Chief Restructuring Officer (CRO) Verantwortung. Selbstverständlich liegt auch in Fällen der Eigenverwaltung unser Fokus ganz auf der Sanierung mit Fortführungsperspektive. Mit großen professionellem und persönlichem Engagement setzen wir alles daran Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen.

Die Besonderheiten der Eigenverwaltung

  • Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren führt die Geschäftsführung das Unternehmen selbst fort
     
  • Das Gericht bestellt zur Unterstützung und Überwachung des Eigenverwaltungsverfahrens einen sogenannten Sachwalter – eine Rolle, in der wir ebenfalls über ausgeprägte Praxiserfahrung verfügen
     
  • Unterstützung des Managements durch insolvenzverwaltungserfahrene Experten ist beste Erfolgsvoraussetzung
     
  • Das (vorläufige) Eigenverwaltungsverfahren beginnt bereits mit einer sorgfältigen Vorbereitung des Insolvenzantrags und des Verfahrens
     
  • Die Vorschriften der Insolvenzordnung sind auch in der Eigenverwaltung verbindlich.
     
  • Für einen nachhaltigen Sanierungserfolg ist oft eine über die Beendigung des Eigenverwaltungsverfahrens hinaus gehende Betreuung sinnvoll
  • Analyse der Krisenursachen und Identifizierung der zu ergreifenden (leistungs- und finanzwirtschaftlichen) Sanierungsmaßnahmen
     
  • Bestimmung des idealen Zeitpunkts für die Beantragung des Insolvenzverfahrens
     
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts inklusive kurz- und mittelfristiger Liquiditäts-, Ertrags- und Personalplanung
     
  • Prüfung der Sicherheiten der Banken, Lieferanten und sonstigen Dritten sowie Sicherstellung der Beachtung der Sicherheiten im Verfahren
     
  • Vorbereitung und Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
     
  • Vorbereitung und Durchführung des Insolvenzplans und / oder M&A-Prozesses
     
  • Vorbereitung und Durchführung der Kommunikation nach innen und nach außen
     
  • Identifizierung von Haftungsrisiken des Managements
     
  • Aufstellung eines Zeitplans und des Teams
  • Die Geschäftsführung Ihres Unternehmens bleibt weitgehend verfügungsbefugt
     
  • Zunächst keine Veröffentlichung durch das Gericht
     
  • Positivere Außenwirkung als im Regelinsolvenzverfahrens, weil die Geschäftspartner sich ihren vertrauten Ansprechpartnern in der Geschäftsführung gegenübersehen
     
  • Volle Kapazitäten für Tagesgeschäft durch eine klare Aufgabenverteilung zwischen operativen und insolvenzrechtlichen Tätigkeiten
     
  • Beratung und wo tunlich Unterstützung als Sachwalter oder (zusätzlicher) Sanierungsgeschäftsführer durch uns als eine der bundesweit führenden Insolvenzrechtskanzleien
     
  • Stärkung des Vertrauens der Gläubiger, Arbeitnehmer und Öffentlichkeit in das Unternehmen durch transparente, verbindliche und professionelle Kommunikation
     
  • Wahrung der Transparenz und Planbarkeit des Verfahrens für alle

Das Schutzschirm­verfahren bietet bei noch vorhandener Liquidität zahlreiche Vorteile – vor allem entscheidende Verfahrens­vereinfachungen und –verkürzungen

Beispiele für unseren erfolgreichen Einsatz in der Eigenverwaltung:

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