Die Zukunft der Unternehmens­sanierung ohne Insolvenzrisiko durch StaRUG

Die Möglichkeiten des präventiven Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nutzen

Die Sanierung und Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens bedeutet eine Einigung zur Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen (z.B. Schuldenregulierung, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen) mit den Beteiligten zu erzielen. Ein Konsens mit allen Beteiligten ist hierfür ideal, jedoch in der Praxis nicht immer erreichbar. 
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) bietet bei drohender Zahlungsunfähigkeit Möglichkeiten zu einer weitestgehend stillen (nicht öffentlichen), schnellen und fokussierten Sanierung mittels eines Restrukturierungsplans, der durch qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Beteiligten angenommen und umgesetzt werden kann. Selbst bei fehlendem Konsens besteht damit nun die Möglichkeit, Restrukturierungsmaßnahmen abzustimmen und in einem gesetzlich geregelten Verfahrensrahmen zeitnah und rechtssicher umzusetzen. Der Umfang der nach dem StaRUG möglichen Maßnahmen kann dabei auf die Sanierungssituation individuell angepasst werden. Damit wurde eine Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren geschlossen.
Als aktive Sanierer kennen wir die flankierenden Sanierungsmaßnahmen, die neben einem StaRUG-Verfahren nützlich und sinnvoll sein können, um eine insolvenzvorbeugende ganzheitliche Restrukturierung zu erreichen. Dabei können wir auf umfangreiche Erfahrungen sowohl in der außergerichtlichen Sanierung als auch in Insolvenzverfahren zurückgreifen.
Die Besonderheiten der Sanierung nach dem Präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

  • Besonderer Restrukturierungsrahmen zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen mittels Mehrheitsentscheidung der Beteiligten
     
  • Weitestgehend frei gestaltbar und minimale gerichtliche Beteiligung
     
  • Bei fehlendem Konsens schneller und rechtssicherer als die außergerichtliche Sanierung, aber zugleich weniger einschneidend als ein Insolvenzverfahren
  • Analyse der Ist-Situation und Darstellung der unterschiedlichen Verfahrensmöglichkeiten zur Begleitung und Umsetzung der Restrukturierung
     
  • Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Maßnahmen des Präventiven Restrukturierungsrahmens nach dem StaRUG
     
  • Übernahme der Funktion des Restrukturierungsbeauftragten durch erfahrene Berater, Insolvenzverwalter oder Sachwalter
     
  • Beratung von Gläubigern oder Gesellschaftern, wenn diese Planbetroffene nach dem StaRUG sind

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