Erfahrung:
Christoph Simmat ist Rechtsanwalt bei GRUB BRUGGER am Standort Stuttgart.
Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Er berät Gesellschafter, Geschäftsführer, Gläubiger und Insolvenzverwalter in und außerhalb von Krisensituationen zu gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen.
Außerhalb von Krisensituation berät er Gesellschafter und Geschäftsführer zu Fragen der gesellschaftsrechtlichen (Um)Strukturierung und Umsetzung von Unternehmenstransaktionen. Er vertritt Gläubiger bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber Insolvenzverwaltern – wie bspw. Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen, Geltendmachung von Forderungen, Aussonderungs- und Absonderungsrechten.
In Krisensituation berät er Geschäftsführer und Gesellschafter zu Handlungsoptionen, Handlungspflichten und Haftungsrisiken innerhalb der Liquiditätskrise. Insbesondere zur Sanierungsvereinbarungen, Vorbereitung von Insolvenzverfahren, Geschäftsführerhaftung und Liquidationsvereinbarungen.
Innerhalb des Insolvenzverfahrens vertritt er sowohl Gläubiger, Gesellschafter, Geschäftsführer als auch Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung und Abwehr von insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen. Er brät Geschäftsführer bei der Abwehr von Haftungsansprüchen, Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen und Insolvenzanfechtungsansprüchen, bei der Umsetzung von Insolvenzplänen und Fortführungsvereinbarungen.
Werdegang:
- 2023: Beginn der Tätigkeit bei GRUB BRUGGER
- 2022: Rechtsanwalt im Stuttgarter Büro einer internationalen Großkanzlei im Fachbereich Insolvenz- & Restrukturierung
- 2019: Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth
- Studium in Business Administration an der Hochschule Fresenius in Hamburg
Weitere Informationen:
B.A. Business Administration
Fachgebiete:
- Sanierung & Restrukturierung
- Unternehmenskauf in Sondersituationen (Distressed M&A)
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Unternehmensrecht
Korrespondenzsprachen
Deutsch, Englisch