Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans der VARTA AG als unzulässig zurückgewiesen. Die Kanzlei Grub Brugger, die den Restrukturierungsplan für die VARTA AG ausgearbeitet hat, begrüßt diese Entscheidung.
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