Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ordnete mit Beschluss vom 22.09.2022 die vorläufige Eigenverwaltungüber das Vermögen der Fachkliniken Sonnenhof GmbH an.


Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ordnete mit Beschluss vom 22.09.2022 die vorläufige Eigenverwaltungüber das Vermögen der Fachkliniken Sonnenhof GmbH an.