Landgericht Stuttgart bestätigt Restrukturierungsplan der Kanzlei Grub Brugger im StaRUG-Verfahren der VARTA AG

Die Bestätigung des Restrukturierungsplanes der VARTA AG ist rechtskräftig. Das Landgericht Stuttgart verwarf zahlreiche Beschwerden von Aktionären, u.a. der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., gegen die Planbestätigung des Amtsgerichts Stuttgart als unzulässig (AZ: 1 T 12/24). Das Landgericht stellte außerdem klar, dass es die Regelungen des zugrundeliegenden Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) nicht für verfassungswidrig hält.

Hier geht es zur Pressemitteilung:

 

Newsletter